Die Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden.
Die Schulpflegschaft vertritt die Aufgaben der Eltern und berät über wichtige Angelegenheiten der Schule. Zudem wählt sie eine Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz (Schulgesetz NRW).

 Der Schulpflegschaftsvorsitzende im Schuljahr 2023/ 24 ist ...

Entsprechende Informationen erfolgen zeitnah (nach den Wahlen)!

 
Folgende Eltern sind in der Schulpflegschaft vertreten:
Klasse  
     1. Elternvertreter*in  Stellvertretende(r) Elternvertreter*in
1a 

1b 

 2a 

3a 

 4a  

 4b